Schön, dass Sie sich für die Seite des Elternbeirates interessieren!
Wir möchten Ihnen hier kurz die Zusammensetzung des Elternbeirates an unserer Grundschule vorstellen.
Zu Beginn des Schuljahres ist in jeder Klasse aller Klassenstufen ein Elternabend (Versammlung der Klassenpflegschaft) vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die anwesenden Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Diese sind das Bindeglied zwischen KlassenlehrerIn und Elternschaft ihrer Klasse.
Nachdem alle Klassenelternvertreter feststehen und in Summe den Elternbeirat bilden, wird zeitnah eine Elternbeiratssitzung einberufen. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Sitzung des Elternbeirates zu Schuljahresbeginn. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Sie sind das Bindeglied zwischen Elternbeirat und Schulleitung.
Die Mitarbeit als Elternvertreter und als solcher in den anderen Gremien bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, dient dem Wohle der Schule und damit den Kindern.
Die Amtszeit all dieser gewählten Funktionen beträgt an Grundschulen ein Jahr.